Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Agentur und Werbungtreibenden zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr im Einzelfall vereinbart werden sollte; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen mit der sie beauftragt wurde. Es steht im Ermessen der Agentur für die Durchführung der Aufträge für sie geeignete Dritte heranzuziehen.
Für Aufträge die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.
Der Werbungtreibende verpflichtet sich die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel, Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Ebenfalls haftet die Agentur nicht für Leistungsmängel oder Verzug, der durch höhere Gewalt entstanden ist.
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Sollte ein vereinbarter Präsentationstermin vom Werbungstreibenden nicht wahr genommen werden, ist die Agentur nicht verpflichtet einen Ersatztermin, bzw. einen zweiten Termin zu vereinbaren, hier haftet dann der Werbetreibende, wenn dieser den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt. Die Leistung ist dann von der Agentur erbracht worden und wird in Rechnung gestellt.
Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachhaltigen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen. Nach der Freigabeerklärung durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen entbunden. Die Agentur ist berechtigt, die von Ihr gestellten Unterlagen und Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
Das Agenturhonorar sowie Rechnungen inkl. evtl. verauslagter Kosten zzgl. USt. ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige Klausel, die in ihrer Wirkung der unangemessenen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.
JS Dialogmarketing
Jürgen Schäfer
Fliederweg 3
74252 Massenbachhausen
Telefon: +49 (0)7138 - 81430-90
E-Mail: